Reform der Bootsführerschein-Prüfungen

11.02.2012 — Ab Mai 2012 treten neue Bedingungen für die Bootsführerschein-Prüfungen in Kraft. Bei den Fragen in der Prüfung müssen sich Anwärter auf den Bootsführerschein nun auf schwerere Bedingungen einstellen. Zuletzt hat auch der Bundestag zugestimmt, dass…

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Reform der Bootsführerschein-Prüfungen
Die Reform der Bootsführerschein-Prüfungen tritt zum 1. Mai 2012 in Kraft.

Ab Mai 2012 treten neue Bedingungen für die Bootsführerschein-Prüfungen in Kraft. Bei den Fragen in der Prüfung müssen sich Anwärter auf den Bootsführerschein nun auf schwerere Bedingungen einstellen. Zuletzt hat auch der Bundestag zugestimmt, dass die Führerscheinpflicht für Sportboote von 5 PS auf 15 PS angehoben wird.

In den neuen Bootsführerschein-Prüfungen wird es einen Multiple-Choice-Test geben, das heißt, Auswahl-Antworten. Nur eine von vier zur Auswahl stehenden Antworten ist richtig. Die beiden Teile der Prüfung, Fragebogen und Navigationsaufgabe, werden in der neuen Regelung getrennt bewertet. Der Fragebogen besteht weiterhin aus 30 Fragen, in der Navigation müssen nun neun Aufgaben gelöst werden. Mit mindestens 80% richtigen Antworten in beiden Teilen ist die Prüfung bestanden.

Statt 75 Minuten haben die Prüflinge nun nur noch 60 Minuten zum Bearbeiten der Fragen Zeit. Weil gleichzeitig die Zahl der Aufgaben steigt, kann mit Recht behauptet werden, dass die Prüfung schwieriger wird. Allerdings besteht wie bisher die Möglichkeit, sich ausführlich auf die Fragen vorzubereiten und sie im Vorfeld zu lernen. In der Prüfung muss dann nur mit dem Zeitdruck umgegangen werden.

Die Regelungen der neuen Bootsführerschein-Prüfungen treten zum 1. Mai in Kraft. Bis Ende April kann die Prüfung also noch problemlos in der alten Form abgelegt werden. Auch Anwärter, die sich bis zum 1. Mai 2012 für die Prüfung anmelden, können noch die alte Form machen, allerdings nur, wenn die Prüfung in den Monaten Mai, Juni oder Juli erfolgt.