Reiserücktritt bei Yachtcharter

01.08.2013 — Wer für die Ferien einen Urlaub mit Yachtcharter geplant hat, der hat sich bestimmt auch schon einmal Gedanken über eine Rücktrittsversicherung gemacht. Was tun, wenn die Kinder oder gar der Skipper krank werden? Wenn Mitsegler…

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Reiserücktritt bei Yachtcharter
Welche Bootsversicherung ist im Ernstfall die Rettung? Bei der Wahl muss gut verglichen werden.

Wer für die Ferien einen Urlaub mit Yachtcharter geplant hat, der hat sich bestimmt auch schon einmal Gedanken über eine Rücktrittsversicherung gemacht. Was tun, wenn die Kinder oder gar der Skipper krank werden? Wenn Mitsegler plötzlich aus persönlichen Gründen absagen? Und wie sieht es mit Reiserücktritt bei Yachtcharter wegen schlechtem Wetter aus?

Yachtcharter ist nicht billig und gerade deshalb ist es ärgerlich, wenn er wegen Krankheit oder schlechtem Wetter abgesagt werden muss – meist dann auch noch kurzfristig. Wenn im Vorfeld keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, wird aus dem teuren Spaß schnell ein teures Ärgernis und der Urlaub ist doppelt versaut. Yacht, Extras, Transfer, noch dazu für mehrere Personen – da kommen schnell einige tausend Euro zusammen. Normalerweise wird bei kurzfristiger Absage der Preis für den Bootscharter nicht zurück erstattet.

Bei schlechtem Wetter ist niemand gezwungen, ein gechartertes Boot auch wirklich zu nutzen. Allerdings kann der Vermieter natürlich auch nichts dafür, wenn Regen und Sturm einen Strich durch die Rechnung machen. In den Stornoklauseln ist daher meist festgelegt, dass die Chartergebühr bei schlechtem Wetter nicht zurück erstattet werden muss. Auch bei plötzlicher Krankheit oder anderen Zwischenfällen ist der Mieter sein Geld los.

Die einzige Chance zur Rückerstattung der Kosten besteht über die Rücktrittsversicherung. Mit der sogenannten All-inclusive-Reiserücktrittsversicherung dürften die Segler keine keine Probleme damit haben, im Ernstfall das Geld zurück zu bekommen. Immerhin wird durch den Preis der Versicherung auch der Verlust der Charterfirma etwas kompensiert. Auch bei der Nutzung von Kreditkarten sind oft Reiserücktrittsversicherungen enthalten. Wenn Sie also eine Kreditkarte mit integrierten Versicherungen haben, können Sie sich eine teure Zusatzversicherung sparen. Und schließlich bleibt doch immer zu hoffen, dass man die Versicherung am Ende gar nicht braucht, und der Yachtcharter-Urlaub wie geplant stattfinden kann.