Verbot für Motorboote

15.08.2013 — Motorboote sind eine tolle Sache. Aber nicht überall sind diese Gefährten auch wirklich gern gesehen. Vor allem in Österreich herrscht ein regelrechtes Motobootverbot. Hier dürfen die Fahrzeuge überhaupt nicht auf dem Wasser fahren. Zumindest nicht…

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Motorboote sind eine tolle Sache. Aber nicht überall sind diese Gefährten auch wirklich gern gesehen. Vor allem in Österreich herrscht ein regelrechtes Motobootverbot. Hier dürfen die Fahrzeuge überhaupt nicht auf dem Wasser fahren. Zumindest nicht im Sommer. Dann herrscht auf den meisten Seen des Landes ein lückenloses Motorbootfahrverbot. Diese Einschränkungen gelten für alle motorisierten Schwimmkörper. Also auch für Wet -Bikes, Jet -Skis, Motorsurfer und Aqua –Skooter. Zugelassen sind nur Boote mit Elektromotor bis 500 Watt. Ruder- und Segelboote dürfen nur in Ausnahmefällen fahren.

Die folgende Auflistung macht ganz deutlich, wie das Verbot in Österreich ausgelegt wird.

Der Wolfgangsee: Hier dürfen nur Boote mit Innenborder fahren. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen in der Nacht von 21.00 bis 07.00 Uhr nicht fahren. Darüber hinaus ist in der Zeit vom1. Juli bis zum 31. August jedes Jahr das Fahren von Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf dem Wolfgangsee verboten. In den Monaten Mai, Juni und September gilt dieses Verbot nur an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus dürfen auch nur markierten Fahrgassen passiert werden, um die Mitte des Sees zu erreichen.

Salzburger-Land: Im Salzburger-Land dürfen die Seen nur mit Wassersportfahrzeugen und Schwimmkörpern mit Elektroantrieb befahren werden.

Steiermark: Auch in der Steiermark dürfen die Seen nur mit Wassersportfahrzeugen und Schwimmkörpern mit Elektroantrieb befahren werden.

Atter- und Traunsee: Hier dürfen Boote mit Elektromotor, mit Innenborder und mit Außenborder bis 80 kW Höchstleistung fahren. Das Nachtverbot ist auch hier in der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr. In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August gilt aber auch hier das generelle Verbot für alle Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor. In den Monaten Mai, Juni und September gilt dieses Verbot nur an Sonn- und Feiertagen.

Tirol: In dieser Region dürfen auf den Gewässern überhaupt keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor fahren.

Der Urlaub mit dem Boot nach Österreich sollten eventuell also einfach noch einmal überdacht werden. Oder man sollte zumindest nicht unbedingt die Sommermonate für die Reise nutzen.