Der neue Bootsführerschein

08.12.2012 — Im Oktober sind einige Änderungen für den Bootsführerschein in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Punkte des neuen Bootsführerscheins: Kleine Motorboote bis 5 PS oder 3,68 kW dürfen nun im Seebereich ganz ohne Führerschein geführt werden,…

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Der neue Bootsführerschein

Im Oktober sind einige Änderungen für den Bootsführerschein in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Punkte des neuen Bootsführerscheins:

  • Kleine Motorboote bis 5 PS oder 3,68 kW dürfen nun im Seebereich ganz ohne Führerschein geführt werden, und zwar von allen Personen ohne Alterseinschränkung. Allerdings nur, wenn das Boot nicht gewerblich genutzt wird. Ab 16 Jahren herrscht dort nach der neuen Regelung Führerscheinfreiheit für Motorboote bis 15 PS.
  • Im Binnengewässer gab es diesbezüglich ähnliche Neuerungen. Hier dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote bis 15 PS und bis zu einer Länge von 15 Metern ohne Führerschein fahren. Nur der Rhein ist von der Regelung ausgenommen.
  • Schließlich wurde noch die Alternative „Segelsurfen“ für den Sportbootführerschein Binnen gestrichen. Das Segeln von Surfbrettern ist nun ohne Lizenz auf allen Binnengewässern erlaubt.

Mit den Änderungen des Bootsführerscheins soll der Einstieg in den Bootssport erleichtert werden.